Bei der Welpenabnahme, Welpenübergabe, Welpenabholung beim Hundezüchter den größtmöglichen Schutz zur Verhinderung einer Weiterverbreitung von SARS und COVID 19 zu achten. Die Einhaltung des folgenden Hygienekonzeptes bei der Welpenabgabe. Die Welpenabgabe, die Übergabe, Verkauf von lebenden Tieren ist ein dringlicher Grund seinen Wohnort ( bis zum Züchter) auch weit über die derzeitigen Bewegungsgrenzen zu verlassen. Die Abholung des Welpen, Verbringung an seinen neuen Lebensstandort dient unmittelbar dem Tierwohl und der Versorgung des Tieres. Die Abholung und Verbringung des ist somit durch die aktuell geltenden Ausnahme Landesregierungen erfasst . Die Verbringung des lebenden Tieres Tierschutzgesetz wird durch das geltende TSchG geschützt. Unter Bezugnahme auf die zu beachtenden Abstandsregelungen und Schutzvorschriften zur Verhinderung einer Weiterverbreitung von SARS Cov19 wird die Übergabe des Welpen durch den Züchter nur an eine Person des Käufers (der Käuferfamilie) erfolgen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, nur den notwendigen Kontakt zwischen Züchter ( oder dessen Vertreter) und einem Welpenkäufer zuzulassen. Sofern der Welpe für einen therapeutischen Ansatz, oder zur sozialen Bindung / Bildung für Kinder oder ältere Menschen vorgesehen ist, die im Hausstand des Käufers leben, ist der Kontakt zum betreffenden Welpen zwingend erforderlich. Der Züchter lässt dann immer nur eine betreffende Person ( bei Kindern mit einem Erziehungsberechtigten) in den Übergaberaum.Grundsätzlich sind die Begegnungen von Personen aus unterschiedlichen Hausständen bestmöglichst zu begrenzen. Sowohl für Welpenkäufer und Züchter gilt: Nur Personen ohne COVID19 Verdacht dürfen bei der Übergabe/abholung des Welpen anwesend sein. (Sonderbestimmungen bei Einreise aus in und ausländischen Risikogebieten sind zu beachten). Die Einhaltung von Husten und Niesetikette ist zu beachten. Die Nutzung der Corona WarnApp wird empfohlen , wobei die Kontaktdaten der an der Welpenübergabe beteiligten Personen durch die erforderliche Schriftform des Kaufvertrages zwischen Welpenkäufer und Züchter gewährleistet ist.Die Züchter sollten generell beim Abschluß von Kaufverträgen über lebende Tiere eine Kopie der Personalpapiere des Käufers machen. Foto oder Kopie des Personalausweises, Führerschein oder Pass mit Sichtprüfung ist angezeigt und wiederspricht nicht der DSGVO .Die Speicherung, Hinterlegung der Datum des Kaufvertrages erfolgen beim Züchter an einem sicheren Ort. Diese Daten Daten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs für die zuatändigen Gesundheitsbehörden vorzuhalten.Mitwirkendes Personal oder Familienangehörige beim Züchter sind in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona- Pandemie aktenkundig zu schulen und zu belehren. In geschlossenen Räumen ( Welpenübergabe im Raum, Wohnung) ist das ständige Tragen einer Mund- Nase Bedeckung dringend erforderlich, wenn ein regelmäßiges intensives Lüften und die Einhaltung eines Mindesabstands von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.Bei der Begrüßung von Welpenfamilien ist auf persönliche Berührung ( Händeschütteln etc.) zu verzichten. Der Mindestabstand wird eingehalten. Auch mit diesen Einschränkungen können die einfachsten Höflichkeitsregeln und gegenseitige Respektbekundungen erfolgen. Sofern möglich sollte den Welpenkäufern die Gelegenheit zum Waschen der Hände gegeben werden.Bei der Bewirtung von Welpenfamilien soll Getränkeabgabe nur in handelsüblichen Petflaschen, Kaffee und andere Heißgetränke nach Möglichkeit nur in Einmalgeschirr ( Pappbecher etc. )Vor der Übergabe der Leine (sofern vorgesehen) wird der Züchter dem Welpenkäufer Desinfektionsmittel zu Desinfektion seiner Hände, wenn er es will, auch für die Leine zur Verfügung stellen . Hundebetten und andere Welpenmitgaben sollten vor der wie z.B. Spielzeug, Futternapf etc. /Übergabe nicht desinfiziert werden. Die Geruchssensoren des Welpen sollen im neuen Heim noch vertraute Gerüche aufnehmen und so die Sozialisierung des Tieres in der neuen Umgebung erleichtern. Eine evtl. Schmierinfektion einer weiteren Person durch Mitgabe von Hundebetten des Welpen etc . ) erscheint aktuell scheinbar nur dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände auf die Schleimhäute der Nase oder der Augen übertragen wird. Um sich vor Virusübertragungen über kontaminierte Oberflächen zu schützen, ist es wichtig, die allgemeine Regeln der Hygiene des Alltags, wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht zu beachten, was wir Welpenkäufern bei der Ankunft im eigenen Heim dringend anraten.Den Welpenkäufern wird keine geöffnete Futterdose, Fleisch, Trockenfutter übergeben. Die Mitgabe erfolgt nur in geschlossenen Behältnissen. Der gemeinsame Spaziergang des Züchters mit dem betreffenden Welpen und anderen Hunden mit den Welpenkäufer und weiteren involvierten Personen zur Begutachtung des Sozialisierungsgrades, der Kontrolle des Bewegungsapparates sind als Voraussetzung zur Abholung des lebenden Tieres gedeckt. Alle beteiligten Personen halten den Mindestabstand ein und tragen einen Mund/Nasenschutz.